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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Uhlandschule SBBZ Mühlacker ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.uhlandschule-muehlacker.de.

1. Stand der Vereinbarung mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache werden so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 08.12.22 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 08.12.22 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.uhlandschule-muehlacker.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns.
Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Uhlandschule SBBZ Mühlacker
Rappstr. 25
75417 Mühlacker
info@uhlandschule-muehlacker.de

Gerne können Sie uns Ihre Nachricht per Mail senden.


5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Uhlandschule SBBZ Mühlacker wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Uhlandschule Mühlacker nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Telefon: 0711 279 3360

E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der/ des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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